Naturalkomputation , in der Rechtssprache die Berechnung einer Frist nach ihrem natürlichen Lauf (a momento ad momentum), im Gegensatz zur Zivilkomputation, bei welcher der Tag des Anbeginns der Frist nicht mitgezählt wird. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html