Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten Bedeutung

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Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten

Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten Logo #42016Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Antrag kann grundsätzlich bis zum 31.12.2004 danach nur noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres ...
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