
Als Nachrücker wird ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag, einem Landesparlament, dem Europäischen Parlament, oder prinzipiell auch allen anderen Gremien bezeichnet, der das Mandat eines aus dem Gremium ausscheidenden oder überraschend nach der Wahl nicht verfügbaren Abgeordneten übernimmt. Bei Bundestagswahlen ist der Nachrücker der erste...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrücker

Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, dann rückt ein anderer Abgeordneter nach. Dies kann ein Bewerber von der Liste derjenigen Partei sein, für die der ausscheidende Abgeordnete kandidiert hatte (z. B. Bundestag) oder ein schon bei der Wahl mitgewählter Ersatzmann (Baden-Württemberg). Eine Ersatzwahl ist somit nicht erforderlich.
Gefunden auf
https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.