Nachordnen Bedeutung

Suchen

Nachordnen

Nachordnen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Im Ordnen die zweyte Stelle nach einem andern ertheilen, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Es kommt dieses Wort am Häufigsten in dem Deutschen Staatsrechte vor, wo in den Reichskreisen der Nachgeordnete dem Kreisobersten an die Seite gesetzet ist, i...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_161
Keine exakte Übereinkunft gefunden.