[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Im Ordnen die zweyte Stelle nach einem andern ertheilen, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Es kommt dieses Wort am Häufigsten in dem Deutschen Staatsrechte vor, wo in den Reichskreisen der Nachgeordnete dem Kreisobersten an die Seite gesetzet ist, i...
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