
nennt man den Erwerb von Vermögensgegenständen, insbes. Betriebsanlagen, durch eine Aktiengesellschaft, wenn er in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der AG im Handelsregister vorgenommen wird und die Vergütung den 10. Teil des Grundkapitals übersteigt (§ 52 AktG). Verträge, die einer N. dienen...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Nachgruendung.htm

Nachgründung, Vertrag, durch den eine AG innerhalb der ersten zwei Jahre seit ihrer Eintragung im Handelsregister Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände erwirbt, deren Wert 10 % des Grundkapitals übersteigt. Auf Nachgründung gerichtete Verträge werden nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Betrieb und Produktion) Als Nachgründung wird gem. § 52 AktG der Erwerb von Vermögensgegenständen, insbesondere Betriebsanlagen, durch eine Aktiengesellschaft bezeichnet, wenn der Erwerb in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister vorgenommen wird und die Verg...
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