
ist die Bezeichnung für eine Familienstruktur, in welcher das Gut sich in mütterlicher Linie vererbt. Das M. wird als eine Kulturstufe von Johann Jakob Bachofen behauptet, lässt sich aber nirgends tatsächlich überzeugend nachweisen.Köbler, DRG 15; Bachofen, J., Das Mutterrecht, 1861; Schmidt, W., Das Mutterrecht, 1955; Bachofen, J., Das Mutte...
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Mutterrecht, von J. J. Bachofen angenommene, von der neueren Forschung abgelehnte These einer frühgeschichtlichen Familienform, die der vaterrechtlichen vorangegangen sein soll, mit einer durchweg dominierenden Stellung der Frau (nicht jedoch politische Vorherrschaft ). - Der Völkerkunde dient der ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mutterrecht (Matriarchat), das bei gewissen dem Naturzustand näher stehenden Völkern bestehende Rechtsverhältnis, nach welchem die Kinder Namen, Besitz, Vorrechte, Stammeszugehörigkeit u. a. nur von mütterlicher Seite her erben, auch wenn der Vater bekannt ist. Das M. ist eine notwendige Einrichtung bei allen jenen Völkern, bei denen das Vate...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Matriarchat und Eingeborenenrecht 3.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

von J. J. Bachofen eingeführte Bezeichnung für eine Gesellschaftsordnung, die den Einzelnen nach seiner Abstammung in der mütterlichen Linie (matrilinear) einordnet; dies tritt in Erscheinung bei der Vererbung von Rang, Würden und Eigentum. Das Verhältnis des Vaters zum Kind tritt zurück gegenüber dem vom Mutterbruder zum Schwesterkind...
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