
Mundraub ist ein abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. Eine vergleichbare Rechtsnorm findet sich im 5. Buch Mose: „Wenn du...
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Mund
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Mit Mundraub wird eine früher privilegierte Form des Diebstahls bezeichnet, bei der die Tat nur auf Antrag verfolgt wurde (= Antragsdelikt), wenn der Täter Nahrungs- und Genußmittel in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch entwandte (§ 370 Nr. 5 StGB a.F.). Mittlerweile kommt es für die Privilegierung nur noch auf den Wert der entwendeten S...
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Mundraub , die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Wert oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch und unmittelbaren Genuß. Ein solcher M., der z. B. dann vorliegt, wenn jemand einen Apfel von dem Baum eines andern bricht und alsbald verzehrt, wird nicht als eigentlicher Diebstahl, sondern nur als eine ûbertretung ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB). In der Schweiz und Österreich etwas...
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