Mitfahrerzentrale Bedeutung

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Mitfahrerzentrale

Mitfahrerzentrale Logo #40050wird ein Gewerbebetrieb genannt, der die Beförderung von Personen in PKW gegen Kostenbeteiligung vermittelt. Die Vermittlung bedarf keiner Genehmigung nach dem PersonenbeförderungsG, soweit das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (§ 1 II PBefG). Nach § 38 I Nr. 8 GewO sind die Landesregierungen im übrigen ermächtigt, ...
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