
Mit einer Mitarbeiterbeteiligung (Stock-Options) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst be...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.