
Der Mindererlösausgleich beschreibt eine vom Leasingnehmer nötige Ausgleichszahlung, wenn das Leasingobjekt bei Vertragsende nicht dem kalkulatorischen Restwert entspricht. Diese Zahlung ist aber nur notwendig, wenn das Objekt nicht an den Leasingnehmer veräußert wird. Diese Art der Vertragsform wird in Teilamortisationsmodellen angewandt.[ zur...
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