
Das Leasingobjekt wird am Ende des Vertrags veräußert entsteht jedoch an diesem Zeitpunkt eine nicht, wie vorher errechnete Höhe, so liegt ein sogenannter Mindererlös vor. Dieser Mindererlös muss dann vom Leasingnehmer kompensiert werden. Diese Kompensation wird aber durch die Leasingraten zumeist vorher einkalkuliert. Nichtsdestotrotz werd......
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Unter Mindererlös wird der Betrag verstanden, um den der Verkaufserlös eines Objektes am Vertragsende niedriger ist als der kalkulierte Restwert. Im Normalfall ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen.
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