
Die Mietrechtsreform wurde im Juli 2000 beschlossen und zum 1. September 2001 umgesetzt. Das Mietrecht wird vereinfacht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst. Außerdem wird es einige Änderungen für Vermieter und Mieter geben. Im neuen Mietrecht soll das Vergleichsmietensystem gestärkt werden. Dazu soll ein qualifizierter Miet......
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