
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, dem Kreditversicherer eingetretene oder zu erwartende Kreditzielüberschreitungen zu melden. Um den Verwaltungsaufwand hinsichtlich dieser erforderlichen Meldungen in Grenzen zu halten ist es sinnvoll, mit dem Kreditversicherer eine Freigrenze zu vereinbaren, bei der eine Nichtmeldung der K...
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