
Jede Aktie gewährt normalerweise ein Stimmrecht. Ausdrücklich zulässig sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Mehrstimmrechtsaktien, das heißt Aktien, die bei gleichem Nennbetrag wie Stammaktien ein mehrfaches Stimmrecht gewähren, sind grundsätzlich unzulässig. Die für Wirtschaft zuständige oberste Beh&oum...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/mehrstimmrechtsaktie.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.