
Mehrheitsentscheidungen im europäischen Integrationsprozess waren bereits in den Römischen Verträge von 1958 vorgesehen. Bis zum In-Kraft-Treten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 wurden die meisten Beschlüsse von den EU-Mitgliedstaaten allerdings einstimmig gefasst. Die Vertrag von Maastricht und Amsterdam brac...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/M.shtml
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