
Oberbegriff für: Mitversicherung Doppelversicherung Nebenversicherung Eine Mehrfachversicherung ist dann gegeben, wenn dasselbe Interesse gegen dieselben Gefahren bei gleicher räumlicher Geltung der Versicherung und zur selben Zeit bei mehreren Versicherungsunternehmen gedeckt ist. Eine Mehrfachversicherung ist grundsätzlich zulässig.
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