
Medizinalbehörden . Da außer der beratenden Behörde des Reichsgesundheitsamtes eine einheitliche Organisation der M. für das Deutsche Reich noch nicht geschaffen ist, so leitet jeder Bundesstaat des Reichs seine Medizinalangelegenheiten nach eignen Gesetzen. Für Preußen ist die oberste Behörde der Kultusminister, unter welchem in der Medizin...
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