
Massegläubiger sind solche Gläubiger des Insolvenzschuldners, die während eines laufenden Insolvenzverfahrens bevorzugt vor den Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse, d.h. vorweg und außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens, zu befriedigen ({§|53|inso|juris} Insolvenzordnung (InsO)) sind. Der Vorwegbefriedigung der Massegläubiger...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Massegläubiger

Massegläubiger sind im Insolvenzverfahren die Gläubiger, deren Anspruch vorab voll aus der Insolvenzmasse zu befriedigen ist (§ 53 InsO). Die Ansprüche selbst werden als Masseverbindlichkeit bezeichnet. Zu den Massegläubiger gehören z.B. Arbeitnehmer hinsichtlich des Teils ihres Entgelts der für Arbeitsleistungen nach Eröffnung des Insolven...
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https://www.lexexakt.de/glossar/masseglaeubiger.php

Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten, d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie...
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