
1. Preis (Kurs) eines Finanzinstruments i. w. S. an dem Markt, an dem es gehandelt wird. 2. Nach dem Eigenmittelgrundsatz sind als Marktkurse die zum Geschäftsschluss des jeweiligen Meldestichtags amtlich festgestellten Kurse oder ermittelten Marktpreis e heranzuziehen. Abweichend davon dürfen Schuldverschreibung en u.a. festverzinsliche Wertpa.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/marktkurs/marktkurs.htm
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