
Das deutsche Markengesetz, amtlich: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG), dient dem Schutz von Marken. Es ist das Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes von 1936 und schützt zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, dem Gebrauchsmustergesetz und dem Patentgesetz die Nebenerzeugnisse und Kennzeic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Markengesetz

Gesetzliche Regelung über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. § 1 zufolge wird im MarkenG der Schutz folgender 'Kennzeichen' geregelt: (1) Marken (Waren- und Dienstleistungsmarken), (2) Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) und (3) Geographische Herkunftsan...
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https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/

Das Markengesetz (MarkenG) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Markengesetz (MarkenG)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004
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