
Mankolieferung ("verdeckte Mankolieferung") bedeutet die Lieferung einer zu geringen Menge. In Deutschland ist nach neuem Schuldrecht (vergleiche Schuldrechtsreform) die Mankolieferung einem Sachmangel gleichzustellen, {§|434|bgb|juris} Abs. 3 BGB. Zu unterscheiden ist die Mankolieferung von der Teillieferung nach den {§|266|bgb|juris}, {§|28.....
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Von einer Mankolieferung (= Zuweniglieferung, Minus-Lieferung) spricht man bei einem Kaufvertrag, wenn weniger als die vereinbarte Menge geliefert wird. Beispiel: A schließt mit B einen Kaufvertrag über 100 kg Bananen liefert aber nur 90 kg. Die Mankolieferung wird im Kaufrecht wie ein Sachmangel behandelt mit den entsprechenden Rechtsfolgen, wie...
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https://www.lexexakt.de/glossar/mankolieferung.php
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