
Als Mandatserheblichkeit bezeichnet man die voraussichtlichen Auswirkungen eines Wahlfehlers oder einer Wahlrechtsverletzung auf das Wahlergebnis. Dieser Begriff wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht geprägt, nach dessen Rechtsprechung Rechtsverletzungen, die nicht zu einer Änderung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Bundestages gef
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