Maklerschein Bedeutung

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Maklerschein

Maklerschein Logo #42832(immobilienbezogen) Die behördliche Erlaubnis, als Immobilienmakler tätig zu werden. Die Erteilung erfolgt nach §34c Gewerbeordnung. Anders als etwa in Österreich ist kein fachlicher Befähigungsnachweis erforderlich.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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