
Mühlenzwang bzw. Mühlenbann ist ein im 12. Jahrhundert entstandenes grundherrliches Gewerbebannrecht. Friedrich Barbarossa erließ das Gesetz 1158. Es sicherte den Grundherren das alleinige Recht zum Bau und Betreiben einer Mühle zu. Der Mühlenzwang verpflichtete alle Untertanen eines Grundherrn, ihr Getreide ausschließlich dort (in der Kamer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mühlenzwang
(historisch) Eine auf ein 1158 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) erlassenes Gesetz zurückgehende Verpflichtung, alles Getreide in einer vom Grundherrn betriebenen bzw. verpachteten Mühle mahlen zu lassen.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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