
Mühlenrecht zählte im Mittelalter zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlenregal“). Die Mühlen wurden durch den Mühlfrieden (Mühlenfrieden) in besonderem Maße geschützt. Die Befugnis zum Bau einer Mühle war ursprünglich Teil des Gemeingebrauchs. Später gab es einen Mühlenbann, auf Grund dessen das Recht zum Betrieb von M
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mühlenrecht

Mühlenrecht , diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Anlage und den Betrieb von Mühlwerken beziehen. Die Mühlengesetzgebung ist ein Ausfluß der Mühlenhoheit, d. h. der Befugnis des Staats, die Anlage, Veränderung und den Betrieb von Mühlen jeder Art zu überwachen und durch besondere Mühlordnungen (z. B. preußische Mühlenordnung ...
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