(gegenständlich) Die Gesamtheit nicht vorrangig schmückender Einrichtungsgegenstände eines Raumes oder räumlichen Zusammenhanges. Beispiele: Schränke, Stühle, Tische, Betten, Sofas, Truhen. Nicht zur Möblierung im eigentlichen Sinn zählen z. B. Teppiche, Lampen, Leuchten und Accessoires.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(prozessual) Die aktive Ausstattung bzw. Bestückung eines Raumes oder räumlichen Zusammenhanges mit Möbeln.
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