
Mit der Löschungsbewilligung, die eine reine grundbuchrechtliche Verfahrenshandlung erstellt und keine materiell-rechtliche Wirkung im Sinne des BGB entfaltet, erklärt der Gläubiger (z. B. ein Kreditinstitut) nach Rückzahlung des Darlehens, dass er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt. Die Lösc...
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https://baugutachten-schleswig-holstein.de/lexikon_immobilien_loeschungsbew

Als Löschungsbewilligung wird im Grundbuchwesen allgemein die Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet. Speziell ist hiermit die Zustimmung des Kreditgebers zur Löschung eines als Kreditsicherheit dienenden Grundpfandrechts gemeint. == Allgemeines == Das Grundbuchrecht ist streng formalisi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Löschungsbewilligung

Neben der löschungsfähigen Quittung bietet die Löschungsbewilligung die zweite Möglichkeit der Aufgabe von Grundpfandrechten. Dadurch wird eine Kreditsicherheit von dem Sicherungsnehmer freigegeben und kann nicht mehr zur Befriedigung von Ansprüchen geltend gemacht werden. Die Löschungsbewilligung besteht aus einer ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Erst, wenn der Kreditnehmer seine komplette Schuld mit allen Zinsen beim Kreditinstitut zurückgezahlt hat, gehört ihm die Immobilie auch uneingeschränkt. Die Grundschuld oder Hypothek wird dann aus dem Grundbuch gelöscht. Dazu muss das Kreditinstitut seine Bewilligung geben, die ...
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Unter einer
Löschungsbewilligung versteht man eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Berechtigten, dass er sein Recht an dem betreffenden Grundstück aufgibt.
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https://www.immobilien-begriffe.de/loeschungsbewilligung.htm

Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
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https://www.interhyp.de/lexikon-loeschungsbewilligung.html
(Grundschuld) Eine Einverständniserklärung des Gläubigers, eine auf seinen Namen eingetragene → Grundschuld im → Grundbuch löschen zu lassen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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