
Ein vereinfachtes Meldeverfahren (Listenmeldung) kann für bestimmte kurzfristig Beschäftigte zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse vereinbart werden (siehe: Geringfügig Beschäftigte). Dabei geht es um Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats auf längstens sechs Tage begrenzt ist....
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