Lieferungskauf , im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft), derjenige Kaufvertrag, bei welchem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist; besonders im Börsenverkehr wichtig (s. Lieferungsgeschäfte). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html