
. Die L. für die Schutzgebiete werden, soweit sie noch nicht durch die daselbst ansässigen Handelshäuser, Geschäfte usw. unmittelbar bewirkt werden können, der Regel nach durch die 'Beschaffungsstelle für die Schutzgebiete' (s.d.), eine dem RKA. angegliederte selbständige Dienststelle, vermittelt. D...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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