
Ein Lieferschein (Warenbegleitschein, Abkürzung: Liefersch.) ist ein Dokument, das über die gelieferten Waren Auskunft gibt. Im Idealfall stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferschein

ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich Vereinbarte (Vertrag) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt, Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/L/Lieferschein.htm

Lieferschein, im Geschäftsverkehr ein Begleitpapier der Warenlieferung, oft verbunden mit einer Empfangsbestätigung. Im Lagergeschäft eine Anweisung des Einlagerers an den Lagerhalter auf Aushändigung der Ware.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

1) Schriftliche Verpflichtung der bei einer Emission als Zeichnungsstelle tätigen Bank, dem Zeichner die definitiven Titel nach Erscheinen auszuhändigen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich Vereinbarte (Vertrag) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt, Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Lieferschein.html

Papier das bestätigt, dass eine bestimmte Ware gliefert wurde
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https://www.logistik-lexikon.de/

Lieferschein , die Bescheinigung über richtige und rechtzeitige Ablieferung von frachtfrei versandten Gütern. Derselbe dient zur Erhebung des Frachtbetrags bei dem Absender.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

1. schriftliche Mitteilung des Lieferers über die eingeleitete oder durchgeführte Lieferung; nach Unterzeichnung durch den Empfänger die Quittung über den Erhalt der Ware. – 2. schriftliche Anweisung des Einlagerers an den Lagerhalter oder Spediteur auf Auslieferung des Lagerguts an einen Dritten.
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https://www.wissen.de//lexikon/lieferschein
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