
Kinder und Jugendliche können dann als lernbehindert gelten, wenn sie neben sprachlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen schwerwiegende, umfängliche und langandauernde Lern- und Leistungsausfälle zeigen. Heute werden lernbehinderte Schüler sowohl in Sonder- bzw. Förderschulen als au...
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