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Leistungszeit Logo #42000 Leistungszeit wird der Zeitpunkt oder Zeitraum genannt, zu dem der Schuldner dem Gläubiger die Leistung zu erbringen hat. Leistet der Schuldner nicht bis zum Ende der Leistungszeit, kann er in Schuldnerverzug geraten, was zu bestimmten Rechtsfolgen führt. Im deutschen Recht bestimmt {§|271|bgb|juris} BGB, dass die Leistungszeit „sofort“, da...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungszeit

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Leistungszeit Logo #42090Die Bestimmung des Zeitpunkts der Leistung in einem Schuldverhältnis unterliegt der freien Vereinbarung der Beteiligten. Die genaue Bestimmung der L. kann auch dem Schuldner (im Rahmen von Treu und Glauben), dem Gläubiger (Leistung auf Abruf) oder einem Dritten (Festsetzung nach billigem Ermessen) ü...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/L/Leistungszeit.htm

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Leistungszeit Logo #42134Leistungszeit, Zeitpunkt, zu dem ein Schuldverhältnis zu erfüllen ist. Die Bestimmung der Leistungszeit unterliegt der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Leistungszeit Logo #42343Zeitpunkt, zu dem eine geschuldete Leistung vom Gläubiger verlangt ( Fälligkeit) und vom Schuldner bewirkt werden kann (Erfüllbarkeit). Die Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungszeit ist eine Pflichtverletzung des Schuldners, die den Gläubiger berechtigt, nach §§ 280 I u. III, 281 Schadensersatz zu verlangen od...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Leistungszeit Logo #40050Die Bestimmung des Zeitpunkts der Leistung in einem Schuldverhältnis unterliegt der freien Vereinbarung der Beteiligten. Die genaue Bestimmung der L. kann auch dem Schuldner (im Rahmen von Treu und Glauben), dem Gläubiger (Leistung auf Abruf) oder einem Dritten (Festsetzung nach billigem Ermessen) überlassen sein. Ist die L. weder bestimmt oder ...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Leistungszeit.html

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Leistungszeit Logo #42834Mit Leistungzeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Schuldner zur Leistung berechtigt ist, und ab dem der Gläubiger die Leistung fordern darf. Ist nichts anderes vereinbart, so ist gemäß § 271 BGB die Leistung sofort fällig.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/leistungszeit.php
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