
Die Krankenkasse kann Versicherte u.a. an den Kosten der Leistungen angemessen beteiligen oder z.B. das Krankengeld zurückfordern, wenn diese sich eine Krankheit z.B. vorsätzlich zugezogen haben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden seit dem ...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/l/index_00458.html

In der Gesundheitswirtschaft : Die Krankenkasse kann Versicherte u.a. an den Kosten der Leistungen angemessen beteiligen oder z.B. das Krankengeld zurückfordern, wenn diese sich eine Krankheit z.B. vorsätzlich zugezogen haben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden seit dem 1. April 2...
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