
Leichenfledderei bezeichnet das „Ausrauben“ beziehungsweise „Ausplündern“ von Toten. Es ist ein Wort des 20. Jahrhunderts, vermutlich eine Zusammenbildung des Ausdrucks Leichen fleddern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ei. Eine Person, die eine Leichenfledderei durchführt, nennt man Leichenfledderer. Im deutschen Strafrecht relevan...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichenfledderei

Leichenfledderei, Diebstahl von Sachen, die einem Toten beigegeben sind; wegen »Störung der Totenruhe« (§ 168 StGB) bestraft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ausplünderung von Toten, besonders auf Schlachtfeldern.
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https://www.wissen.de//lexikon/leichenfledderei
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