
ist die Fähigkeit, ein Lehnsverhältnis einzugehen. Die L. setzt an sich Ritterlichkeit und Rittermäßigkeit der Lebensführung voraus. In der Rechtswirklichkeit sind aber vielfach Geistliche und Frauen sowie auch Bürger und Bauern in eingeschränktem Umfang in das Lehnswesen einbezogen.Kroeschell, DRG 1; Paetz, K.- Goede, C., Lehrbuch des Lehnr...
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Lehnsfähigkeit. Lehnsfähig war - d.h. mit Lehen begabt werden konnte -, wer einen Rang im Heerschild innehatte und ein rittermäßiges Leben führte. Diese Voraussetzung ist verständlich aus der Geschichte des Lehnswesens (s. Lehen), das zur Versorgung der Reiterkrieger eingerichtet worden war (s. be...
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