
Leasingverträge kommen zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer zu Stande. Der Leasingnehmer ist der Mieter oder Pächter des zu vermietenden Produktes. In den meisten Fällen kann der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit entscheiden ob er das Produkt erwerben möchte oder nicht. Die Vorteile eine...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Der Leasingnehmer ist der Mieter beziehungsweise Nutzer und Ratenzahler des Leasingobjekts. Das Gegenteil ist der Leasinggeber. Vertragsbestandteil beider Parteien ist der Leasingvertrag. Dieser regelt die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers gegenüber dem Geber. Der Leasingnehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein vertret...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person, die als Vertragspartner des Leasinggebers ein leasingfähiges Wirtschaftsgut im Rahmen eines Leasingvertrages benutzt. Der Leasingnehmer least ein bestimmtes Objekt, das im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht, über eine bestimmte Grundleasingzeit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person, die als Vertragspartner des Leasinggebers ein leasingfähiges Wirtschaftsgut im Rahmen eines Leasingvertrages benutzt. Der Leasingnehmer least ein bestimmtes Objekt, das im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht, über eine bestimmte Grundleasingzeit.
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Die Begriffe Leasingnehmer und Leasinggeber haben Bedeutung im Umfeld des Leasing. Ein Leasingnehmer nutzt oder mietet ein leasingfähiges Wirtschaftsobjekt oder auch Wirtschaftgsgut über einen vertraglich vereinbarten Leasingzeitraum. Der Leasingnehmer vereinbart diese Mietkonditionen mit ...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/l/leasingnehmer/

Jene Partei einer Leasingvereinbarung, der ein vom → Leasinggeber erworbenes und finanziertes Objekt gegen Entrichtung eines vereinbarten Entgeltes über eine vertraglich geregelte Zeitspanne zur Nutzung überlassen wird.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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