
Die Leasingmiete beschreibt den eigentlichen Gegenstand des Leasings. Das Leasing ist schließlich eine Überlassung eines Wirtschaftsgutes gegen Entgelt. Diese Überlassung ist zeitlich begrenzt und stellt in seinem Wesen eine Art Vermietung. Ferner kann man aber die Miete dem Leasing gegenüber abgrenzen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42340
Keine exakte Übereinkunft gefunden.