
Ein Landtagsabgeordneter ist ein Abgeordneter eines Landtages. == Deutschland == → Hauptartikel: Mitglied des Landtages Die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes bzw. historisch in einem Landtag der Weimarer Republik lautet „Mitglied des Landtages (MdL)“. In den Stadtstaaten sind die Bez...
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