Landstrassen Bedeutung

Suchen

Landstraßen

Landstraßen Logo #42871öffentliche Straßen für den überörtlichen Verkehr: Landstraßen I. Ordnung (Staatsstraßen) sind für den Durchgangsverkehr bestimmt und ergänzen das Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen; Landstraßen II. Ordnung (Kreisstraßen) sind für den überörtlichen Verkehr zwischen Landkreisen oder innerhalb eines Landkreises bestimmt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/landstrassen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.