[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landsteuer, plur. die -n, eine Steuer, welche von den Ländereyen eines Landes gegeben wird; zum Unterschiede von der Kopfsteuer, Vermögenssteuer u.s.f. Zuweilen auch eine Steuer, welche auf dem Lande, von den Landleuten gegeben wird; zum Unterschiede von der Städtesteuer.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_342
Keine exakte Übereinkunft gefunden.