[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Landsiedel, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, besonders am Rheinstrome, so wohl ein jeder Landsitz oder ein jedes Landgut, als auch in engerm Verstande, eine Art Zinsgüter, welche mit den Obersächsischen Meiergütern überein kommen. (S. Landsaß) Daher der Landsiedler, d...
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