
Dienen der gesetzlichen Regelung des privatwirtschaftlichen Rundfunks. Ausübendes Kontrollorgan sind hierbei die Landesmedienanstalten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40096

Dienen der gesetzlichen Regelung des privatwirtschaftlichen Rundfunks. Ausübendes Kontrollorgan sind hierbei die Landesmedienanstalten.
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