[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landesmarschall, des -es, plur. die -schälle, der Marschall eines ganzen Landes, d. i. einer ganzen Provinz. In den Schlesischen Fürstenthümern ist er die zweyte Person bey dem Landrechte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_218