
Eine natürliche oder juristische Person, welche das im Rahmen einer rechtlichen Ordnung stärkste Herrschafts- und Verfügungsrecht an einem Stück Land genießt. Kurz: Eine Person, der ein Landstück gehört. Vertiefend siehe → Besitz und → Eigentum.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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