LStDVLStDV steht für Lohnsteuerdurchführungsverordnung. In der Lohnsteuerdurchführungsverordnung sind die Begriffe:1. Arbeitnehmer und Arbeitgeber2. Arbeitslohn3. Lohnkonto und dessen Inhalt genau bestimmt.Ein Arbeitnehmer ist eine Person die im öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt ist. Diese Person bezieht aus dem... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/lstdv.php