
Ein Ladeschein ist eine -üblicherweise in der Binnenschifffahrt verwendete- Form einer Frachturkunde (vgl. {§|444|hgb|juris} HGB), in der sich der Frachtführer verpflichtet, das Frachtgut an denjenigen auszugeben, der den Ladeschein zurückgibt (also an denjenigen, der den Lagerschein im Besitz hat, weshalb der Lagerschein auch als Traditionspa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ladeschein

ist eine Urkunde, die der Frachtführer ausstellt und in der er bescheinigt, dass er das Frachtgut angenommen und die Verpflichtung übernommen hat, es dem legitimierten Inhaber des L. auszuhändigen. Der L. entspricht für das Land- und Flussfrachtgeschäft dem Konnossement. Er ist ein gekorenes Orderpa...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/L/Ladeschein.htm

ist ein Dokument, das vom Frachtführer (Transporteur) ausgestellt wird. Er bescheinigt damit, die Ware erhalten zu haben, und verpflichtet sich, diese an den berechtigten Inhaber des Ladescheins wieder auszugeben. Der Besitzer des Ladescheins ist somit Eigentümer (Eigentum) der Ware. Eigentumsübertr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Ladeschein, Urkunde, die der Frachtführer beim Frachtgeschäft über seine Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes an den Empfänger ausstellen kann (§§ 444 folgende HGB). Der Ladeschein ist nur noch in der Binnenschifffahrt gebräuchlich; er entspricht dem Konnossement bei der Seefracht (daher auch ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ist eine Urkunde, die der Frachtführer ausstellt und in der er bescheinigt, daß er das Frachtgut angenommen und die Verpflichtung übernommen hat, es dem legitimierten Inhaber des L. auszuhändigen. Der L. entspricht für das Land- und Flußfrachtgeschäft dem Konnossement. Er ist ein gekorenes Orderpapier, außerdem Traditionspapier (§ 450 HGB)...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Ladeschein.html

Mit Ladeschein wird ein gekorenes Orderpapier bezeichnet, das vom Frachtführer ausgestellt wird, und in welchem dieser die Annahme des Frachtguts bestätigt und verspricht es dem legitimierten Inhaber des Ladescheins herauszugeben.
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https://www.lexexakt.de/glossar/ladeschein.php

Verzeichnis der Ladung
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https://www.logistik-lexikon.de/

Der Ladeschein ist eine Urkunde, die der Frachtführer über die Annahme des Gutes und die Verpflichtung zur Auslieferung an den Inhaber des Ladescheins ausstellt. Als Orderpapier (Wertpapier) wird der Ladeschein regelmäßig ausgestellt und kann durch Indossament übertragen werden. In der Binnenschifffahrt ist der Ladeschein ...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/ladeschein.php

Ladeschein , ein indossierbares Warenpapier, auf welchem der Frachtführer dem Absender bestätigt, daß ihm (dem Frachtführer) bestimmte Waren zum Transport übergeben wurden, und daß er sich verpflichtet, dieselben dem zum Empfang berechtigten Inhaber des Ladescheins gegen Rückgabe des letztern zu überliefern. Berechtigter Inhaber ist derjeni...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Fracht.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

ist ein Dokument , das vom Frachtführer (Transporteur) ausgestellt wird. Er bescheinigt damit, die Ware erhalten zu haben, und verpflichtet sich, diese an den berechtigten Inhaber des Ladescheins wieder auszugeben. Der Besitzer des Ladescheins ist somit Eigentümer ( Eigentum ) der Ware. Eigentumsübertragung bzw. Verpfändung der transportierte.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ladeschein/ladeschein.htm

die besonders in der Binnenschifffahrt (dort auch Binnen- oder Flusskonnossement genannt) vom Frachtführer ausgestellte Urkunde über das Rechtsverhältnis zwischen Frachtführer und Empfänger des Gutes. Der Ladeschein kann durch Indossament übertragen werden.
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https://www.wissen.de//lexikon/ladeschein
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