
Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst_am_Bau

Die staatliche Fixierung von Verordnungen zur Durchsetzung architekturbezogener Kunst lässt sich in Deutschland bis in die 1920er Jahre zurückverfolgen. Die »Kunst am Bau«-Programme - erstmals 1926 nachweislich eingefordert vom fünf Jahre zuvor gegründeten Reichswirtschaftsverband bildender Künstler, der die Beteiligung von Künstlern an den...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42675
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