
Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen. Ebenso sind Beschlüsse der Bundesversammlung über eine Kriegserklärung vom Bundeskanzler amtlich kundzumachen.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/K.shtml
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