
Österreichische Staatsbürger, die Körperbeschädigungen während der beiden Weltkriege ( Kriegsopfer ) bzw. der Besatzungszeit 1945-55 erlitten haben, erhalten Entschädigungen aufgrund des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG 1957). Demgegenüber sind Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem neuen österreichischen Bundesheer stehen, nicht...
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Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 für die durch den Militär- oder Kriegsdienst oder durch Kriegsgefangenschaft Geschädigten und deren Hinterbliebene. Auf Kriegsopferversorgung besteht ein Rechtsanspruch. – In Österreich gilt das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) von...
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